Meine Bräute bekommen von mir einen eigenen Vertrag, ab Erhalt von diesem erlaube ich mir € 50.- als Reservierungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Beim Probetermin für das Braut Makeup sind weitere € 40.- als Vergütung zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag der Hochzeit nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 72 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Nach dem Probetermin sind die bereits getätigten Zahlungen nicht erstattbar.
Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
60% – ab 72 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
Vis maior ist ausgenommen.
„Last Minute“ Bräute können bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin buchen. Bei einer Vertragsauflösung ist der 100%-ige Betrag zum zahlen.
Vis maior ist ausgenommen.
Fällt die Hochzeit auf einen Feiertag oder Sonntag, wird 100% Zuschlag dazugerechnet.
„Frühdienst“-Pauschale in Höhe von € 10 .-/pro halbe Stunde vor 7:00 Uhr morgens.
Die Zeit gilt ab Abfahrt von meinem Standort, 8152, Stallhofen.
Kilometergeld:
40 km für den Probetermin und 40 km für den Hochzeitstag sind inkludiert, danach werden € 0,50 pro gefahrenen Kilometer verrechnet .
Wegstrecke ab 8152, Stallhofen hin und retour ist zu rechnen.