Palinkas Ivett
Mobile Visagistin
Stallhofen 315/1
8152, Stallhofen
06503652122
yvette.palinkas@purevisagistik.at
zwischen o.g. Visagistin und
Name: _____________________________________________________
Anschrift: ___________________________________________________
Telefon: ____________________________________________________
Email: _____________________________________________________
geboren am: _________________________________________________
Allergien und Unverträglichkeiten___________________________________
– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
( )Braut Makeup mit Probetermin €150
( )Braut Makeup ohne Probetermin €90
( )Braut Makeup „Last Minute” €120
Probetermin am ______________________um___________
Hochzeitstag am______________________um___________
Styling-Location am Probetermin: __________________________________
Styling-Location am Hochzeitstag: __________________________________
Zahlungen erfolgen:
I. Teilzahlung_________________________________________________
III. Teilzahlung________________________________________________
Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit der Visagistin zum vertraglich vereinbarten Zweck.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Visagistin und dem Auftraggeber zustande.
Die Visagistin verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers am vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden von Visagistin bereit gestellt und hygienisch gehalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ab Erhalt von diesem Vertrag € 50.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Beim Probetermin für das Braut Makeup sind weitere € 40.- als Vergütung zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag der Hochzeit nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.
Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers müssen der Visagistin vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn es nötig ist, wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.
Spontane Dienstleistungen am Hochzeitstag sind nach dem Abschluss der vertraglich gebuchten Leistung möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist. Die Ausführung dieser liegt im Ermessen der Visagistin und wird in Bar sofort zu bezahlen.
Sollte es der Visagistin durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistung zu vollenden, ist eine Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.
Sollte es der Visagistin durch Verspätungen seinerseits nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistung zu vollenden, so verpflichtet sich die Visagistin, dem Auftraggeber den Betrag für die nicht erfüllten Dienstleistungen vollständig zu erstatten.
„Last Minute“ Bräute können bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin buchen.
Bei einer Vertragsauflösung ist der 100%-ige Betrag zum zahlen.
Vis maior ist ausgenommen.
Fällt die Hochzeit auf einen Feiertag oder Sonntag, wird 100% Zuschlag dazugerechnet.
„Frühdienst“-Pauschale in Höhe von € 10 .-/pro halbe Stunde vor 7:00 Uhr morgens.
Die Zeit gilt ab Abfahrt von meinem Standort, 8152, Stallhofen.
Im Falle von Nichtzustandekommen des Vertrages oder noch ausstehender Vertragsinhalte durch Krankheit oder Vis maior, ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren.
Der Auftraggeber hat binnen 72 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Die Visagistin verpflichtet sich, vom Auftraggeber bereits beglichene Kosten für den Hochzeitstag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Die Kosten für die beim Probetermin bereits erbrachten Dienstleistungen werden nicht zurück erstattet.
Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers, die mehr als 72 Stunden nach dem Probetermin erfolgt, verpflichtet sich dieser, der Visagistin ein Ausfallhonorar zu zahlen.
Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:
60% – ab 72 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
Sollte die Visagistin seine Tätigkeit aufgrund von Vis maior, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Visagistin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Visagistin in diesem Falle nicht.
40 km für den Probetermin und 40 km für den Hochzeitstag sind inkludiert, danach werden € 0,50 pro gefahrenen Kilometer verrechnet.
Wegstrecke ab 8152, Stallhofen hin und retour ist zu rechnen.
FotografIn:_____________________________________________
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Visagistin Fotos vom Auftraggeber und seiner an ihm ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert.
Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, der Visagistin in einem angemessenen Zeitrahmen nach der Hochzeit die professionellen Bilder des von ihm beauftragten Fotografen per Email in einer guten Qualität zur Verfügung zu stellen. Die Visagistin darf diese professionell angefertigten Fotos, sowie die am Tag des Probetermins und am Hochzeitstag vom Auftraggeber und seinen Gästen anfertigten Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, SocialMedia, Flyer, usw.) nutzen.
Die Visagistin wird sich hierzu eigenverantwortlich mit dem oben angegebenen Fotografen in Verbindung setzen, um sich die Erlaubnis zur Bildveröffentlichung einzuholen und ggf. weitere Fotos zu erhalten.
Im Falle einer Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage oder einem Social Media-Profil der Visagistins,
möchte der Auftraggeber
( ) namentlich in folgender Form genannt werden:________________________
( ) namentlich nicht genannt werden
Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die Visagistin erklärt sich damit einverstanden, dass er am Hochzeitstag vom Fotografen oder den Hochzeitsgästen bei ihrer Arbeit fotografiert wird. Bei einer Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Visagistin oder deren Arbeit zu sehen ist, im Internet oder auf Social Media-Plattformen ist die Visagistin namentlich zu nennen und, sofern die Plattform dies ermöglicht, entsprechend zu verlinken: www.purevisagistik.at / Facebook und Instagram: @purevisagistikbyyvette
Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keine Anschriften, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergeben.
Die Visagistin erhebt zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Email-Adresse, Telefonnummer, gesundheitsbezogene Daten (Hauterkrankungen, Allergien) und Fotos vom Kunden, auf denen ihre Arbeit zu sehen ist. Die Qualität und Legitimation der Arbeit sicher und dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Das berechtigte Interesse der Speicherung durch die Visagistin liegt bei beiden Vertragsparteien.
Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen Daten, die bei der Visagistin gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt die Berichtigung fehlerhafter Daten zu verlangen. Der Auftraggeber kann jederzeit eine eingeschränkte Verarbeitung seiner Daten verlangen. Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Die Visagistin hat ein berechtigtes Interesse einzelne personenbezogene Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. Die Visagistin ist außerdem gesetzlich verpflichtet personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt bis zu 10 Jahren zu speichern. Der Auftraggeber hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an einen anderen Makeup Artist weitergeleitet. Der Auftraggeber kann jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen.
Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten durch die Visagistin nicht zuzustimmen. Da die Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Visagistin ausschließen.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages versichert der Auftraggeber der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten durch die Visagitin zuzustimmen und über seine Rechte belehrt worden zu sein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss. Versicherungsschutz erfolgt im Vorfeld eigenverantwortlich durch jede Partei. Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei von der Visagistin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Visagistin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.
Die Ausfertigung dieses fünfseitigen Vertrages liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor.
Mündliche Nebenanreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Dieser Vertrag unterliegt dem österreichen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Visagistins.