Palinkas Ivett
Mobile Visagistin

Stallhofen 315/1
8152, Stallhofen
06503652122
yvette.palinkas@purevisagistik.at

Vertrag

zwischen o.g. Visagistin und

Name: ___________________________________________________________

Anschrift: ________________________________________________________

Telefon: __________________________________________________________

Email: ___________________________________________________________

Allergien und Unverträglichkeiten________________________________________

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Leistung

______________________­­­­­­­­­­­______________________­­­­­­­­­____________________

Probetermin am ______________________­­­­­­­­­­­um___________

Veranstaltung am______________________um___________

Styling-Location am Probetermin: ________________________________________

________________________________________________________________

Styling-Location am Veranstaltungstag: ____________________________________

________________________________________________________________

Zahlungen erfolgen:
I. Teilzahlung______________________________________________________

  1. Teilzahlung______________________________________________________

III. Teilzahlung_____________________________________________________

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit der Visagistin zum vertraglich vereinbarten Zweck.

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Visagistin und dem Auftraggeber zustande.

Pflichten der Vertragsparteien

Die Visagistin verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers am vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden von Visagistin bereitgestellt (wenn nicht anders vereinbart ist) und hygienisch gehalten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ab Erhalt von diesem Vertrag

Braut Makeup mit Probe: €100.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Beim Probetermin für das Makeup sind weitere €80.- als Vergütung zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Braut Makeup ohne Probe: €100.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Braut Makeup „Last Minute”: €100.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Der Rest in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Foto Makeup: €65.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Workshops: €100.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Makeup Party: €150.- als Reservierungsgebühr zu bezahlen. Der Rest ist in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Abend-, Tages/Business Makeup Honorare sind in Bar am Tag des Veranstaltunges nach dem mängelfrei und vertragsmäßig erfüllten Auftrag zu bezahlen.

Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers müssen der Visagistin vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn es nötig ist, wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.

Nicht vereinbarte Leistungen

Spontane Dienstleistungen am Veranstaltungstag sind nach dem Abschluss der vertraglich gebuchten Leistung möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist. Die Ausführung dieser liegt im Ermessen der Visagistin und wird in Bar sofort zu bezahlen.

Verspätungen

Sollte es der Visagistin durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht möglich sein die gebuchte Dienstleistung zu vollenden, ist eine Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.

Sollte es der Visagistin durch Verspätungen seinerseits nicht möglich sein die gebuchte Dienstleistung zu vollenden, so verpflichtet sich die Visagistin, dem Auftraggeber den Betrag für die nicht erfüllten Dienstleistungen vollständig zu erstatten.

Nichtzustandekommen des Vertrages & Ausfallhonorar

Im Falle von Nichtzustandekommen des Vertrages oder noch ausstehender Vertragsinhalte durch Krankheit oder Vis maior, ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren.

Der Auftraggeber hat binnen 72 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Die Visagistin verpflichtet sich, vom Auftraggeber bereits beglichene Kosten für den Veranstaltungstag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Die Kosten für die beim Probetermin bereits erbrachten Dienstleistungen werden nicht zurückerstattet.

Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers, die mehr als 72 Stunden nach dem Probetermin erfolgt, verpflichtet sich dieser, der Visagistin ein Ausfallhonorar zu zahlen.

Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:

60% – ab 72 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin

80% – 15 – 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin

100% – bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin

Sollte die Visagistin seine Tätigkeit aufgrund von Vis maior, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Visagistin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Visagistin in diesem Falle nicht.

Fahrkosten Hinweis

40 km für den Probetermin und 40 km für den Veranstaltungstag sind inkludiert, danach werden € 0,50 pro gefahrenen Kilometer verrechnet.
Wegstrecke ab 8152, Stallhofen hin und retour ist zu rechnen.
Relevant ist die Gesamtkilometerzahl laut Google Maps für den schnellsten, nicht den kürzesten Weg.

Sonderheiten

Fällt die Veranstaltung auf einen Feiertag oder Sonntag, wird 100% Zuschlag dazugerechnet.
„Frühdienst“-Pauschale in Höhe von € 15 .-/pro halbe Stunde vor 7:00 Uhr morgens.
Die Zeit gilt ab Abfahrt von meinem Standort, 8152, Stallhofen.

Datenverarbeitung und Datenschutz

Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keine Anschriften, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergeben.

Die Visagistin erhebt zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende Daten: Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, gesundheitsbezogene Daten (Hauterkrankungen, Allergien) und Fotos vom Kunden, auf denen ihre Arbeit zu sehen ist. Die Qualität und Legitimation der Arbeit dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Das berechtigte Interesse der Speicherung durch die Visagistin liegt bei beiden Vertragsparteien.

Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen Daten, die bei der Visagistin gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt die Berichtigung fehlerhafter Daten zu verlangen. Der Auftraggeber kann jederzeit eine eingeschränkte Verarbeitung seiner Daten verlangen. Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Die Visagistin hat ein berechtigtes Interesse einzelne personenbezogene Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. Die Visagistin ist außerdem gesetzlich verpflichtet personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt bis zu 10 Jahren zu speichern. Der Auftraggeber hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an einen anderen Makeup Artist weitergeleitet. Der Auftraggeber kann jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen.

Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten durch die Visagistin nicht zuzustimmen. Da die Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Visagistin ausschließen.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages versichert der Auftraggeber der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten durch die Visagistin zuzustimmen und über seine Rechte belehrt worden zu sein.

Anfertigung & Verwendung von Bildmaterial

FotografIn: _____________________________________________

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Visagistin Fotos vom Auftraggeber und seiner an ihm ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert.

Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, der Visagistin in einem angemessenen Zeitrahmen nach der Veranstaltung die professionellen Bilder des von ihm beauftragten Fotografen per Email in einer guten Qualität zur Verfügung zu stellen. Die Visagistin darf diese professionell angefertigten Fotos, sowie die am Tag des Probetermins und am Veranstaltungstag vom Auftraggeber und anderen Gästen anfertigten Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, SocialMedia, Flyer, usw.) nutzen.

Die Visagistin wird sich hierzu eigenverantwortlich mit dem oben angegebenen Fotografen in Verbindung setzen, um sich die Erlaubnis zur Bildveröffentlichung einzuholen und ggf. weitere Fotos zu erhalten.

Im Falle einer Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage oder einem Social Media Profil der Visagistins,

möchte der Auftraggeber

( ) namentlich in folgender Form genannt werden: ________________________

( ) namentlich nicht genannt werden

Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Die Visagistin erklärt sich damit einverstanden, dass er am Veranstaltungstag von Anwesenden bei ihrer Arbeit fotografiert wird. Bei einer Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Visagistin oder deren Arbeit zu sehen ist, im Internet oder auf Social Media-Plattformen ist die Visagistin namentlich zu nennen und, sofern die Plattform dies ermöglicht, entsprechend zu verlinken: www.purevisagistik.at / Facebook und Instagram: @purevisagistikbyyvette

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Schlussbestimmung & Haftungsausschluss

Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss. Versicherungsschutz erfolgt im Vorfeld eigenverantwortlich durch jede Partei. Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei von der Visagistin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Visagistin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.

Die Ausfertigung dieses fünfseitigen Vertrages liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor.

Mündliche Nebenanreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Visagistins.

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